Durchgebrannt: Wohin mit LED-Lampen & Co? / Die einen dürfen in den Hausmüll, die anderen bitte extra entsorgen - 20.07.2022

2022-09-10 12:27:10 By : Ms. Jennie Yuan

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Von Glühbirnen gibt es nur noch Restbestände. Sie gehören in den Restmüll, wenn sie durchgebrannt sind. (Foto: job)

Helle Lampen, romantische Teelichter oder Lichterketten haben längst nicht nur im Herbst und Winter Hochkonjunktur. Doch wohin mit LED-, Halogen-, oder Energiesparlampen, wenn sie nicht mehr leuchten? Sie müssen eine ausgediente LED-oder Energiesparlampe, vielleicht sogar eine Glühbirne entsorgen? Damit solche Abfälle unsere Umwelt nicht belasten, ist es wichtig, dabei einige Regeln zu beachten. Das gilt auch für ausgebrannte Elektro-Teelichter und kaputte Lichterketten oder Zubehör wie Batterien. Wer sie richtig entsorgt, hilft Klima und Umwelt zu schützen und Ressourcen zu schonen.

Leere Batterien und Akkus aus Lampen, Lichterketten und Co. haben im Restmüll, in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack nichts zu suchen. Denn es besteht Brandgefahr, wenn sie im Entsorgungsfahrzeug oder in der Sortieranlage unter Druck geraten. Für Batterien und Akkus gibt es spezielle Sammelboxen, zum Beispiel in Drogerien, Supermärkten oder Elektrofachgeschäften.

Ausrangierte Energiesparlampen dürfen ebenso nicht in der Gelben Tonne, dem Gelben Sack und auch nicht im Restmüll entsorgt werden. Sie enthalten kleine Mengen von giftigem Quecksilber, die auf keinen Fall in den Hausabfall geraten dürfen. Bestandteile wie Kupfer, Aluminium und Zinn können dagegen recycelt werden. Das schützt Umwelt und Klima. Energiesparlampen müssen deshalb bei einem Wertstoffhof oder anderen Sammelstellen, zum Beispiel im Elektrofachhandel oder in Drogeriemärkten, abgegeben werden.

Auch LED-Lampen dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Das heißt: Auch die Gelbe Tonne oder der Gelbe Sack sind tabu! LEDs werden als Elektroschrott eingestuft. Also ab damit zu einer zugelassenen Sammelstelle – die gibt es meist in den Geschäften, die diese Lampen auch verkaufen. Hinzu kommen kommunale Sammelstellen für Elektroschrott bzw. Wertstoffhöfe.

Die Entsorgung von Halogenlampen ist einfach: Sie kommen in die Restmülltonne. Keinesfalls sollten sie in die Gelbe Tonne, den Gelben Sack oder in den Altglascontainer geworfen werden.

Der Verkauf von Glühbirnen ist schon lange verboten. Trotzdem gibt es noch Restbestände. Erlischt die Glühbirne endgültig, gehört auch sie in den Restmüll.

Für die Entsorgung von Lichterketten gilt: Niemals in den Restmüll, die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack werfen. Auch bei Lichterketten handelt es sich um Elektroaltgeräte, die bei entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden müssen.

Ein Teelicht brennt etwa zwei bis drei Stunden. Danach bleibt nur noch, die kleine Aluschale zu entsorgen. Aber bitte nicht in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack! Warum nicht? Die Aluschale ist keine Verpackung, sie gehört daher in den Restmüll oder besser – falls vorhanden – in die Wertstofftonne. Wer keine Wertstofftonne hat, kann die Aluschalen auch sammeln und zum Wertstoffhof bringen. In beiden Fällen kann dann das Aluminium recycelt werden.

Manche Kerzen leuchten in Gläsern. Diese dürfen jedoch keinesfalls in einen Glascontainer geworfen werden. Denn auch sie gelten nicht als Verpackung! Außerdem ist das Glas von anderer Beschaffenheit als beispielsweise bei Glasflaschen. Kerzengläser sollten in der Restmülltonne entsorgt werden. Es sei denn, Sie haben dafür ein ausgedientes Senf- oder Marmeladenglas verwendet. Diese sind Glasverpackungen und gehören in den Altglascontainer.

Nicht vergessen: Auch die Verpackungen richtig entsorgen! Meistens sind Verpackungen von Leuchtmitteln aus Pappe und gehören in die Papiertonne. Handelt es sich um eine Sichtverpackung, sollte der Plastikanteil abgetrennt und in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack entsorgt werden. Dabei gilt die Regel: Hier gehören alle Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialien wie Getränkekartons hinein.

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